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Familienrecht und IT-Recht in Mönchengladbach

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Neuer Güterstand im Familienrecht: Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

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Deutschland und Frankreich haben am 04.02.2010 ein Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft unterzeichnet. Der neue Güterstand hat seine Basis auf dem in beiden Ländern geregelten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er enthält jedoch Besonderheiten u. a. bei der Berücksichtigung von Vermögenspositionen wie Schmerzensgeld und Immobilien. Der Wahlgüterstand kann nicht nur von gemischt nationalen deutsch französischen Ehepaaren, sondern von allen Ehepaaren, deren Güterstand dem Sachenrecht eines der Vertragstaaten unterliegt, gewählt werden. So können auch zwei deutsche Ehegatten diesen Güterstand nach noch zu erfolgender Ratifizierung vereinbaren.

 

Änderung des Untersuchungshaftrechts

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Mit Datum vom 31.07.2009 wurde das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz stärkt die Rechte von Gefangenen in Untersuchungshaft. So gibt es beispielsweise jetzt eine Regelung, die dem Beschuldigten ab Beginn der Vollstreckung von Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung einen Pflichtverteidiger zur Seite stellt.

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BGH-Urteil zum Verkauf gestohlener Ware im Online-Auktionshaus eBay

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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.08.2008 (Aktenzeichen 2 StR 329/08) entschieden, dass der Verkauf von gestohlener Ware über die Internet-Handelsplattform eBay neben dem Straftatbestand der Hehlerei zugleich auch den Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllen kann. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hat der Angeklagte bewußt gestohlene Ware angekauft, um diese sodann über das Online-Auktionshaus eBay zu verkaufen. Der Angeklagte wurde in erster Instanz vor dem Landgericht lediglich wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof, die in der Sache Erfolg hatte.

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Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010

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Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2010 geändert. Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf herausgegeben und dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Die Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Bei diesen Gesprächen wurden auch die Ergebnisse einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten berücksichtigt. Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Verordnung oder gar Gesetz. Sie wird von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhalts angewandt.

Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter folgendem Link:

          Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2010)

 


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