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Familienrecht und IT-Recht in Mönchengladbach

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Verkehrsrecht / Unfallschadenregulierung

Was umfaßt das Verkehrsrecht?

Als Verkehrsrecht im weitesten Sinne wird allgemein ein Rechtsgebiet bezeichnet, daß das Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Eisenbahnrecht beinhaltet. Das Straßenverkehrsrecht ist im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Es untergliedert sich unter anderem in die Teilbereiche des Verkehrszivilrechts (Durchsetzung der Ersatz- / Schadensersatzansprüche aus dem Unfallereignis; Schadenregulierung aufgrund des Verkehrsunfalls), des Verkehrshaftungsrechts (Haftung bei Unfällen; Verantwortlichkeit des Schädigers), des Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen), des Verkehrsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder, Verwarnungen), sowie des Rechts der Fahrerlaubnis.

Wesentliches Element unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate ist das Straßenverkehrsrecht, sowie die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Die Vertretung bei der Verkehrsunfallschadenregulierung übernehmen wir dabei nicht nur beschränkt auf den Raum Mönchengladbach / Mönchengladbach-Rheydt, sondern auch überörtlich.

Das Straßenverkehrsrecht betrifft die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Wesentliche gesetzliche Regelungen sind hier das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Das sogenannte Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht im eigentlichen Sinne. Es bestimmt aber als "Recht an der Straße" das Verkehrsrecht mit. Daher kann es bei der Beurteilung des Sachverhalts im Einzelfall bedeutsam sein.

Stichworte: Verkehrsunfall, Entzug der Fahrerlaubnis, Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten, Unfallschaden-Regulierung.