Was ist Strafrecht?
Das materielle Strafrecht behandelt die Frage, wann ein Verstoß gegen die Gebote und Verbote in einer Gesellschaft strafwürdig ist und welche Strafen und sonstigen Folgen das für den oder die Täter haben kann. Die Art und Weise der Strafverfolgung ist im formellen Strafrecht, v. a. Strafprozeßordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Von praktischer Bedeutung sind außerdem zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze wie Straßenverkehrsgesetz (StVG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffenG) usw. Besonderheiten gelten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre.
Raten nicht bezahlt, Streit mit dem Nachbarn gehabt, auf dem Parkplatz ein anderes Auto touchiert oder Kundenpflege betrieben? Und jetzt stehen Sie im Verdacht, ein Betrüger zu sein, eine Beleidigung und Körperverletzung begangen zu haben, Unfallflucht oder Untreue plus Vorteilsgewährung? Geldstrafe oder Gefängnis drohen, der Führerschein ist in Gefahr, aber Sie haben Gelegenheit, bei einer Vernehmung alles zu erklären, und das tun Sie auch? Und trotzdem kommt ein Strafbefehl oder die Frage des Gerichts, ob Sie zur Anklage der Staatsanwaltschaft irgendwelche Anträge stellen wollen? Ihre Ehe ist in Schwierigkeiten, und plötzlich sollen Sie Ihr Kind mißbraucht haben?
Bevor Sie versuchen, alles zu erklären: Lassen Sie sich von uns beraten. Nicht um zu "tricksen", nicht um sich herauszureden oder um wenigstens ein paar Schwierigkeiten zu machen. Sondern um Ihre Rechte und Ihre Möglichkeiten kennenzulernen. Weil Sie im Zweifel zum ersten Mal in der Situation sind, alles erklären zu sollen, die anderen das aber zum zig-sten Mal machen. Damit Sie in einer entscheidenden Phase nicht allein sind, während Ihnen die Staatsgewalt mit allen ihren Mitteln entgegentritt.
Hausdurchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme, Befragung der Mitarbeiter, vorläufige Festnahme, Verhaftung, Steuerfahndung. In solchen Fällen erreichen Sie uns unter 0 21 66 / 400 44.
Was ist, wenn Sie selbst von einer Straftat betroffen sind?
Wir beraten und begleiten Sie, ob eine Strafanzeige zu erstatten ist oder ob Sie Schadensersatzansprüche verfolgen wollen, ob Sie sich und Ihre Familie schützen müssen oder ob Sie als Zeuge Beistand brauchen.
Der Anspruch auf Strafe und die Strafgewalt stehen grundsätzlich allein dem Staat zu, aber ausnahmsweise kann sich der Verletzte am Verfahren beteiligen (Nebenklage) oder die Strafverfolgung selbst betreiben (Privatklage). Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.
Oberste Priorität des Vollzugs einer Freiheitsstrafe hat die Resozialisierung des Verurteilten, seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft mit der Erwartung, daß er keine Straftaten mehr begehen wird. Oft scheinen dafür im Strafvollzug die Möglichkeiten zu fehlen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten lassen sich trotzdem meist Lösungen finden. Die frühzeitige Vorbereitung kann entscheidende Bedeutung haben. Sprechen Sie mit uns, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Mönchengladbach Rheydt.
Stichworte: Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung im Hauptverfahren, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Opfer, Zeugen.




Kanzlei Gartz & Staude • Mühlenstraße 12 • 41236 Mönchengladbach Rheydt • 02166 / 400 44