Was ist das Recht der neuen Medien?
Die umfangreichen Nutzungsmöglichkeiten des Internets haben zu einem Beratungsbedarf in der Praxis geführt, der eine umfassende Kenntnis sämtlicher Berührungspunkte voraussetzt, die mit diesem Rechtsgebiet verbunden sind. Hierzu gehören z.B. das Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, und auch das Kauf- und Vertragsrecht.
In unserer täglichen Praxis betreuen wir z.B. Internetauftritte unserer Mandanten in rechtlicher Hinsicht (Web-Check). Wir übernehmen auch die Beratung und Vertretung bei Domain-Streitigkeiten, sowie Fragestellungen, die sich im Rahmen des elektronischen Vertragsrechts (E-Commerce einschließlich eBay-Recht) stellen. Dabei werden wir sowohl präventiv beratend tätig, z.B. hinsichtlich der AGB-Gestaltung und des Datenschutzes, als auch gerichtlich. Auch die Prozeßvertretung bei Urheberrechtsverletzungen wird von uns übernommen. Unsere Tätigkeit umfaßt dabei auf Wunsch sowohl die zivilrechtliche, als auch die strafrechtliche Vertretung, d.h. beispielsweise die Übernahme der aktiven Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren / Hauptverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (z.B. wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke). Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Staude im Rahmen der Strafverteidigung ist dabei nicht nur auf den Raum Mönchengladbach / Mönchengladbach-Rheydt beschränkt. Gerne werden wir auch überörtlich für Sie tätig.
Stichworte: Recht der neuen Medien, Internet-Recht, Online-Recht, Multimediarecht, Computerrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Recht, Cyberlaw, IT-Recht.




Kanzlei Gartz & Staude • Mühlenstraße 12 • 41236 Mönchengladbach Rheydt • 02166 / 400 44