Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 27.02.2011 zu Geschäftszeichen II 7 UF 99/10 Kosten für Besuchsfahrten eines erwachsenen Kindes zu seiner Mutter im Rahmen des Elternunterhaltes anerkannt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass Ansprüche nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht übergehen, soweit der Übergang des Anspruches eine unbillige Härte darstellen würde. Das OLG in Düsseldorf sah im konkreten Fall familiäre Belange nachhaltig berührt, da der wöchentliche Besuch der Tochter der Erhaltung der familiären Bindung dient. Gegen das Urteil wurde die das Rechtsmittel der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Mit anderen Worten: auch der Bundesgerichtshof wird sich mit dieser Frage noch befassen.




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